Reisen in Zeiten von Corona

 

Liebe Gäste,

 

Reisen war im Winter 2022/2023 wieder ohne größere Einschränkungen möglich und sollte auch im kommenden Winter 2023/2024 ohne Einschränkungen möglich sein. Dennoch könnte es unter bestimmten Umständen möglich sein, dass die Corona-Pandemie das Reisen auch im Winter 2023/2024 noch beeinflussen könnte und eventuell bestimmte Maßnahmen und Regeln wie zum Beispiel eine Maskenpflicht am Flughafen und an Bord eines Flugzeuges für Reisende kurzfristig wieder eingeführt werden könnten. Mit Einhaltung der behördlichen Bestimmungen und den Maßnahmen und Hygieneregeln, die unsere Partner vor Ort getroffen haben, können Sie aber so gut wie möglich geschützt auf Reisen gehen.

 

Geringe Bevölkerungsdichte, gute Gesundheitsvorsorge in den nordischen Ländern
Unsere Reisen führen in die nordischen Länder abseits der großen Städte. Hier unternehmen Sie abseits der üblichen Touristenpfade Aktivitäten in einer einzigartigen ursprünglichen Natur. Oft können Sie hier stunden- oder gar tagelang in der unberührten Natur unterwegs sein, ohne auf viele Menschen zu treffen. Zugleich bieten die nordischen Länder eine gut ausgebaute Infrastruktur und ein gut ausgebautes Gesundheitssystem, das mit Deutschland vergleichbar ist. Mit der Europäische Krankenversicherungskarte Ihrer deutschen Krankenkasse (European Health Insurance Card) können Sie vor Ort ärztliche Behandlungen und Krankenhausbehandlungen in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen aber in jedem Fall zusätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung, dann sind Sie auch im Krankheitsfall vor und während der Reise bestmöglich abgesichert.

 

Reisen in kleiner Gruppe und in der freien Natur
Fast alle unsere Reisen finden in einer kleinen Gruppe mit nur wenigen Teilnehmern und draußen in der unberührten Natur an der frischen Luft statt.
Bei mehrtägigen Hundeschlitten- und Motorschlittentouren beträgt die maximale Teilnehmerzahl in der Regel höchstens 6-8 Teilnehmer, manchmal sogar auch nur 2 oder 4 Teilnehmer. Die maximale Teilnehmerzahl finden Sie in aller Regel in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben. Auf Wunsch sind je nach Partner ggfs. auch private Touren möglich. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an.
Bei Tagestouren im Rahmen von Kombi-Winterreisen kann die maximale Teilnehmerzahl manchmal etwas höher liegen, aber auch hier sind es meist jedoch nicht mehr als 12 Teilnehmer, die gemeinsam an einer Aktivität teilnehmen.
Während Sie draußen unterwegs sind, ist es relativ einfach, Abstand zu halten. Wo Übernachtungen in Mehrbettzimmern erfolgen, werden unsere Partner ihr Möglichstes tun, die Teilnehmer so aufzuteilen, dass nur gemeinsam reisende Personen oder möglichst wenige Personen ein Zimmer teilen. Bei den Übernachtungen in Wildnishütten auf mehrtägigen Hundeschlitten-/Motorschlittentouren ist dies allerdings nicht immer möglich. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu genauere Informationen zu einer konkreten Reise wünschen.

 

Bei Buchung einer Pauschalreise sind Sie gut abgesichert
Alle unsere Reisen sind Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch in unserem Formblatt Pauschalreise. Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, sind Sie auch in Zeiten von Corona gut abgesichert. Sollte Ihre gebuchte Reise aufgrund von Einreisebeschränkungen oder einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts nicht stattfinden können, haben Sie einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung Ihres Reisepreises. Sollten z.B. aufgrund von behördlichen Einschränkungen Programmänderungen am Reiseablauf notwendig werden und gebuchte Leistungen entfallen, haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Minderung und teilweise Rückerstattung Ihren Reisepreises. Als Reiseveranstalter sind wir außerdem dazu verpflichtet, Sie zu Ihrem gebuchten Reiseziel zu transportieren und von Ihrem gebuchten Reiseziel auch wieder nach Hause zu bringen.

Dies gilt allerdings nur, wenn Sie auch von Ihrer Seite her alle Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Reise getroffen haben. Dazu zählt gegebenenfalls auch eine vollständige Impfung gegen das Corona-Virus. Eine vollständige Impfung gegen das Corona-Virus wird Ihnen eine größtmögliche Reisefreiheit ermöglichen. Abhängig vom Infektionsgeschehen in Deutschland (bzw. an Ihrem Wohnort) werden für die Einreise in die nordischen Länder gegebenenfalls zusätzliche Einreisebeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Wenn Ihre Reise nicht wie gebucht stattfinden kann, weil Sie sich aus persönlichen Gründen gegen eine Impfung entschieden haben und Sie dadurch nicht oder nur mit bestimmten Auflagen in Ihr Reiseland einreisen können, müssen Sie eventuelle Stornierungs- und Ausfallkosten gegebenenfalls selbst tragen.   

 

Hygiene- und Schutzkonzepte vor Ort
Wir stehen im intensiven Austausch mit unseren Partnern vor Ort und in Deutschland. Dazu gehören die Tourismusämter und die Behörden in Deutschland und in den nordischen Ländern. Zusammen mit unseren Partnern vor Ort arbeiten wir an Schutzkonzepten, die die behördlichen Auflagen vor Ort umsetzen und Ihrer Gesundheit und Ihrem Schutz dienen. Sie müssen damit rechnen, dass unsere Partner bestimmte Maßnahmen vor Ort treffen können, die bei Buchung noch nicht galten oder vorhersehbar waren, die aber keine wesentliche Beeinträchtigung der Reise darstellen. Maßnahmen dazu könnten z. B. eine reduzierte maximale Teilnehmerzahl, eine reduzierte Belegung in den Unterkünften, eine reduzierte Anzahl von Gästen in Transportmitteln und/oder angepasste Hygienekonzepte beim Essen oder bei der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen sein.

 

Ihre Mitwirkung als Reisender
Um die Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich zu verhindern, ist Ihre Mitwirkung als Reisender erforderlich:

  • Nutzen Sie die Impfmöglichkeiten gegen das Corona-Virus. Eine vollständige Impfung gegen Covid-19 wird Ihnen größtmögliche Reisefreiheiten bieten. Wer nicht vollständig geimpft ist, muss ggfs. mit Reisebeschränkungen rechnen.   
  • Bitte halten Sie sich an die vor Ort gültigen Hygieneregeln, die unsere Partner zusammen mit den örtlichen Behörden vor Ort umsetzen.
  • Führen Sie eine bzw. mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen/Masken auf Ihrer Reise mit. Im Flughafen und an Bord von Flugzeugen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend. Masken sollten jeweils nach maximal 4 Stunden Tragezeit gewechselt werden.
  • Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand zu Mitreisenden von 1,5 bis 2 Metern ein.
  • Bitte treten Sie Ihre Reise nicht an, wenn Sie Symptome einer Erkrankung mit Covid-19 (z.B. Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Geschmacksverlust) haben oder positiv auf Covid-19 getestet wurden. Die meisten Fluggesellschaften und Fährlinien verlangen beim Check-In einen sogenannten Self-Medical-Check, bei dem Sie bestätigen, dass Sie symptomfrei sind, nicht positiv auf Covid-19 getestet wurden und in den letzten 14 Tagen vor Abreise keinen nahen Kontakt zu einer mit Covid-19 erkrankten Person hatten. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt den Abschluss einer Reiseversicherung, dann sind Sie im Falle einer Erkrankung abgesichert.
  • Sollten Sie sich vor Ort krank fühlen oder Symptome einer Erkrankung mit Covid-19 haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Partner vor Ort/Ihren Guide.
  • Unsere Partner halten vor Ort Seife und Desinfektionsmittel bereit, vor allem in Bad, Toiletten etc. Wir empfehlen Ihnen aber, Desinfektionsmittel und/oder Seife auch in Ihrem Gepäck für den eventuellen zusätzlichen Eigenbedarf mitzuführen.

 

Aktuelle Reisebestimmungen in die nordischen Länder

Reisewarnungen des deutschen Auswärtigen Amtes: Deutschland hat die generelle Reisewarnung für Reisen aufgehoben und durch gezielte Reisewarnungen für einzelne Länder und Regionen ersetzt. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist eng mit der Einstufung eines Reiseziels als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet durch das Robert-Koch-Institut (RKI) verbunden. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt aktuell nur noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Virusvarientengebiete sind Hochrisikogebiete, in denen verstärkt neue Varianten des Corona-Virus auftreten, die vom RKI als besonders bedrohlich eingestuft werden und deren Ausbreitung möglichst verhindert werden soll. Derzeit wird keines der nordischen Länder als Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiet durch das RKI eingestuft:

  • Finnland: Finnland gilt aktuell nicht als Hochrisikogebiet.
  • Island: Island gilt aktuell nicht als Hochrisikogebiet.
  • Norwegen: Norwegen gilt aktuell nicht als Hochrisikogebiet.
  • Schweden: Schweden gilt aktuell nicht als Hochrisikogebiet.
 

Entsprechend gibt es aktuell keine Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes für Reisen in die nordischen Länder. Die nordischen Länder können aktuell aus Sicht des deutschen Auswärtigen Amtes von Reisenden ohne Warnung bereist werden. Eine Durchreise durch ein Hochrisikogebiet ohne Zwischenaufenthalt (z.B. ein Umstieg auf einem Flughafen) ist dabei von den deutschen Behörden erlaubt, ohne dass eine Quarantäne bei Wiedereinreise nach Deutschland erforderlich wird. Für einzelne nordische Länder können jedoch Einreisebeschränkungen bestehen (siehe unten), auch wenn keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

 

Einreise nach Deutschland aus dem Ausland:

Seit dem 01.06.2022 gibt es COVID-19-bedingte Einreisebeschränkungen nur noch bei Einreise nach Deutschland aus einem Virusvariantengebiet. Keines der skandinavischen Länder gilt derzeit als Virusvariantengebiet. Für die Rückreise nach Deutschland aus einem der skandinavischen Länder gelten darum aktuell keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr. Insbesondere sind bei Einreise keine Nachweise über eine Impfung, Genesung oder eines negativen Covid-Tests mehr erforderlich.

 

Reisewarnungen des Eidgenössischen Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA):

Die Schweizer Behörden (EDA) unterscheiden zwischen Gebieten mit und ohne besorgniserregende Virusvarianten. Von den Schweizer Behörden (EDA) wird aktuell keines der nordischen Länder als Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten ausgewiesen. Entsprechend können seitens der Schweizer Behörden die nordischen Länder bereist werden.

Für Schweizer Staatsangehörige gelten aktuell bei der Einreise in die Schweiz aus einem der nordischen Länder keine pandemiebedingten Maßnahmen mehr. Insbesondere sind bei Einreise keine Nachweise über eine Impfung, Genesung oder eines negativen Covid-Tests mehr erforderlich.

 

Finnland:

Für die deutschen Behörden gilt Finnland aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Reisen nach Finnland besteht aktuell nicht.

Es gibt aktuell für die Einreise nach Finnland aus Deutschland und allen weiteren Ländern der EU und den Schengen-Staaten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr. Insbesondere sind bei Einreise keine Nachweise über eine Impfung, Genesung oder eines negativen Covid-Tests mehr erforderlich.

Es gibt vor Ort keine Reisebeschränkungen. Seit dem 29. April 2022 sind in Finnland nahezu alle Restriktionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgehoben. Die finnischen Behörden empfehlen allerdings das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen und im öffentlichen Nachverkehr sowie die Einhaltung Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen möglichst im Freien stattfinden. Die Besucherzahl im Innenbereich und die Besuchsdauer in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen ist begrenzt.

 

Island:

Für die deutschen Behörden gilt Island aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Reisen nach Island besteht aktuell nicht.

Für die Einreise nach Island gelten aktuell keine COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen mehr.

Es bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen oder Hygieneregeln. Das Tragen von Masken und die Beachtung von Abstandsregeln werden jedoch bei Kontakt mit gefährdeten Personengruppen empfohlen. Die isländische Gesundheitsbehörde empfiehlt sich bei Symptomenen und einer Infektion, 5 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

 

Norwegen:

Für die deutschen Behörden gilt Norwegen aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Reisen nach Norwegen besteht aktuell nicht.

Für die Einreise aus Deutschland (und alle weiteren Länder der EU und des EWR) gelten seit dem 12. Februar 2022 keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr.

Es gibt vor Ort keine Reisebeschränkungen. Es bestehen in Norwegen generell keine Beschränkungen oder speziellen Hygieneregeln in Zusammenhang mit dem Coronavirus mehr.

Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.

 

Schweden:

Für die deutschen Behörden gilt Schweden aktuell nicht als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Reisen nach Schweden besteht aktuell nicht.

Es gibt aktuell für die Einreise nach Schweden aus Deutschland und allen weiteren Ländern der EU und des EWR keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr. Insbesondere sind bei Einreise keine Nachweise über eine Impfung, Genesung oder eines negativen Covid-Tests mehr erforderlich.

Es gibt vor Ort keine Reisebeschränkungen. Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wird aber empfohlen.

Seit dem 9. Februar 2022 sind in Schweden nahezu alle Restriktionen im Zusammenhang mit dem Coronavirus aufgehoben. Bei Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen, soll man jedoch weiterhin zuhause bleiben.

Das schwedische Gesundheitsamt hat Verhaltensregeln veröffentlicht, die landesweit gelten.

Die schwedische Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an.

 

Hinweis: Die aktuellen Reisebestimmungen können sich ggfs. nach wie vor schnell ändern. Wir bemühen uns, diese Informationen immer auf dem neuesten Stand zu halten. Wir bitten Sie jedoch, sich auch selbst auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (für Reisende aus Deutschland) bzw. der Webseite der EDA (für Reisende aus der Schweiz) über die aktuellen Reisebestimmungen und Reisehinweise für Ihr Reiseziel zu informieren.

Bei allen unseren Reisen können Sie sich im Notfall auf ein geschultes und erfahrenes Krisenmanagement und die Unterstützung durch uns als Ihr Reiseveranstalter verlassen. Bei ungewöhnlichen Umständen während der Reise (z. B. Verhinderung der Einreise, Störung des Programmablaufs) kümmern wir uns gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort um die Abwicklung und Ihre Rückbeförderung.

Bei weiteren Fragen rund um das Reisen in Corona-Zeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 02761-9418840 oder per Email unter info@nordnatur-reisen.de zur Verfügung.

Herzlichst,
Ihr NordNatur Reisen Team

Stand: 07.11.2022